Ob das politische #Werbung ist, die unerlaubt in die Durchführung unseres Volksbegehrens eingreift, klären wir dann vor Gericht - falls Hamburgs #Senat, der als Konzessionsgeber mitverantwortlich ist, die (de facto) Gegenkampagne nicht stoppt und selbst beginnt, angemessen über unser Volksbegehren zu informieren, was laut Gesetz eigentlich seine Pflicht wäre.
