@tino76H @bernhardweissenbacher @tazgetroete
"Die Aussage ist ganz nüchtern rechtlich betrachtet nur eine Meinung".
Stimmt nicht. Es ist eine Beleidigung, Ausgrenzung, Diskriminierung gegenüber Menschen die sich im weitesten Sinne als Ausländer verstehen. Das kann z.B. der Urlauber auf Sylt sein, aber auch ein Mensch mit Migrationshintergrund. Es kommt auch darauf an, in welchem Umfeld die Aussagen gemacht werden. In einer Gruppe die mit grölt ist es halt Volksverhetzung.
"müssen wir damit leben das Recht und Moral verschiedene Dinge sind."
So unterschiedlich sind die beiden Dinge nicht. Recht ohne Moral wäre ein Recht ohne mehrheitlichen Rückhalt - also ein Merkmal einer undemokratischen Gesellschaft.
"es bräuchte ein Grundsatzurteil das feststellt das dieser Satz eine rassistische und idealerweise verbotene Aussage ist."
Was soll ein Grundsatzurteil an der Situation verbessern?