Warum tun wir uns beim Wahlrecht so schwer?
Hier meine einfache und simple Lösung:
Jeder Wähler hat 2 Stimmen.
Mit der 1. Stimme wählt man einen Wahlkreiskandidaten. Es gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Alle gewählten Wahlkreiskandidaten bilden 50% der möglichen Sitze im Parlament. Beispiel: Kandidat A erhält die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis, z.B. 25% aller abgegebenen gültigen Stimmen. Kein anderer Kandidat aus diesem Wahlkreis hat mehr Stimmen. Also ist Kandidat A gewählt und sicher im Parlament.
Mit der 2. Stimme wählt man eine Partei oder Vereinigung. Der Anteil an allen gültigen abgegebenen Stimmen bildet für die Partei/Vereinigung den Anteil an den zweiten 50% der Sitze im Parlamant. Beispiel: Für die Zweitstimmen stehen 200 Sitze zur Verfügung. Partei A hat 15% der Zweitstimmen auf sich vereinigen können. Partei A erhält also 15% der 200 Sitze und somit 30 Sitze. Partei A hat eine Liste mit 40 Kandidaten eingereicht. Die ersten 30 Kandidaten sind damit ins Parlament gewählt. Partei B hat 20% erhalten. Ihr stehen damit 40 Sitze zur Verfügung. Da die Partei aber nur 30 Kandidaten auf ihrer Liste stehen hat, kann Partei B nicht alle Sitze besetzen. 10 Sitze verfallen.
Fertig.
Ganz einfach.
Ein paar Regeln sind sicherlich noch sinnvoll:
Wenn ein direkt gewählter Abgeordneter aus seiner Partei austritt, behält er sein Mandat. Wenn ein direkt gewählter Abgeorddneter zurücktritt oder verstirbt, verfällt das Mandat. Wenn ein Abgeordneter über die Zweitstimme ins Parlament eingezogen ist, verliert er sein Mandat, wenn er aus der Partei/Liste austritt oder verstirbt und der nächste Kandidat rückt nach. Gibt es keinen Nachrücker, verfällt das Mandat.
Schliessen sich mindestens 5% der Abgeordneten zusammen, bilden sie eine Fraktion.
Schliessen sich mindestens 1% der Abgeordneten zusammen, bilden sie eine Gruppe.
Alle anderen sind Einzelabgeordnete.
Abgeordnete, die über die Liste ins Parlament gekommen sind, müssen Teil der Gruppe/Fraktion werden, die die Mehrheit der Abgeordneten der Liste bilden. Möchten sie das nicht, müssen sie ihr Mandat niederlegen. Direkt gewählte Abgeordnete entscheiden stets selbst, welcher Gruppe/Fraktion sie beitreten wollen, falls sie kein Einzelabgeordneter sein möchten.
Nur Mitglieder von Fraktionen können Parlamentspräsident, Vizepräsident oder Ausschussvorsitzender werden.
Nur Mitglieder von Fraktionen und Gruppen können Ausschussmitglieder werden.
Ist das so schwer? (Wenn das System eingeführt wird, möchte ich, das es Rowa-System - ROns WAhl-SYSTEM - heisst!)